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mac4u - AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1/ Alle unsere Vertragsabschlüsse erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich und grundsätzlich der Schriftform.
2/ Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer oder Lieferanten werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
3/ Unsere AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, und zwar auch dann, wenn bei Folgeaufträgen nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.

II. Vertragsabschlüsse
1/ Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir nicht das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Schriftliche Aufträge nehmen wir nach unserer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ablieferung der bestellten Ware an.
2/ Bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, Konkurs oder Vergleichseröffnung, Geschäftsveräußerung, Verzug mit Verbindlichkeiten uns gegenüber sind wir auch bei schriftlich bestätigten Aufträgen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Käufer auf unser Anfordern binnen drei Werktagen Sicherheit in Höhe der Vertragssumme oder Vorkasse leistet.
3/ Der Rücktritt kann auch noch nach Lieferung der Waren erfolgen, unser Eigentumsvorbehalt bleibt unberührt.Sofern der Kunde die Nichterfüllung des Vertrages zu vertreten hat, kann mac4u dem Kunden fünfzehn Prozent des Auftragswertes als Schadensersatz berechnen.
4/ Wir sind berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte durchführen zu lassen.

III. Gewährleistung
1/ Die gesetzlich geregelte Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit uns durch Dritte/oder selbst vornehmen läßt/vornimmt.
Keine Gewähr übernehmen wir ebenfalls für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger oder fahrlässiger Behandlung entstanden sind.
2/ Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Empfang der Lieferung schriftlich zu melden. Nach schriftlicher Meldung in dieser Frist werden wir nach unserer freien Wahl entweder die Liefergegenstände nachbessern, oder andere fehlerfreie Ware liefern und die Installation unentgeltlich übernehmen.
3/ Nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung bis maximal 15 % zu erwirken, oder schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
4/ In allen anderen Fällen sind alle Ansprüche nichtig.

IV. Lieferung
1/ Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Lieferungen und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung.
2/ Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine Weisungen gibt.
3/ Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Geschäft verläßt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.

V. Umtausch, Rücktritt oder Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen und Rücktritt vom Kommissions- oder Kauf- oder Reparaturvertrag
1/Bei im mac4u-Shop gekaufter/bestellter Ware, gelten 14 Kalender-Tage Umtausch- und Rückgaberecht. Bei angebrochener, originalverpackter Ware gibt es Ersatzleistung in Form einer Gutschrift oder Austausch zu einem ähnlichen Produkt, sofern vorhanden, bei allen anderen Waren gilt der Austausch gegen ein ähnliches Produkt, sofern vorhanden.
2/Ausgenommen vom Umtausch oder Austausch sind Kommissionswaren, Abverkaufswaren, Einzelstücke oder Flohmarktwaren !!!
Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen geregelt in Garantie und Gewährleistung.
Bei Kommissionsware gilt 50 % des zu eruierenden Apple-Letztpreises oder vergleichbar die Online-Preisliste der deutschen Apfelklinik.
Abzüglich der Umsatzsteuer und abzüglich der Provision erhält der Kommissionsverkäufer eine Netto-netto-Überweisung, welche mit € 100,00 erreicht wird aber auf ausdrücklichen Wunsch auch schon bei erreichen von € 50,00 Netto-netto angefordert werden kann.
3/ mac4u kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Bis dorthin aufgelaufene Kosten inkl. allfälliger weiterer Forderungen werden in Rechnung gestellt und mac4u ist berechtigt, diese Forderungen an Dritte abzutreten.
4/ Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn eine Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde an uns die Kosten der b. z. d. Zeitpunkt angefallenen vollen Aufwendungen zu tragen und dem mac4u entgangenen Gewinn in form einer pauschalen Entschädigung von 20 % des Kauf- bzw. Kommissionspreises zu zahlen. Ebenso ist eine Pauschale von 20 % (also in Höhe der von uns zu erwartenden Verkaufsprovision) des KO-Verkaufspreises zu bezahlen, wenn der Inhaber (Verkäufer) einer Kommissionsware aus Eigenem vom Kommissionsvertrag zurücktritt.
5/Wird durch einen Kunden ein unterzeichneter Kauf-, Kommissionskauf- oder Reparaturauftrag binnen 3 Monaten, etwa 13 Wochen oder rund 90 Tagen ab Vertragsunterzeichnung nur teilweise oder gar nicht befriedigt oder innerhalb dieses Zeitraumes nicht abgeholt, so geht die Ware in das Eigentum von mac4u über; bis dorthin aufgelaufene Kosten inkl. allfälliger weiterer Forderungen (z. B. Lagergebühr) werden in Rechnung gestellt oder gegengerechnet und mac4u ist berechtigt, diese Forderungen an Dritte abzutreten.
6/ Uns bleibt das Recht vorbehalten, Entschädigung für einen nachweisbaren höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
7/Lagergebühr: Sollte ein Kunde, ohne uns zu verständigen, bestellte Ware auch Kommissionsware oder Reparatur- und KV-pflichtige Ware innerhalb 3 Monaten / etwa 12 Wochen / rund 90 Werktagen nicht abholen, berechnen wir für jede weitere Woche Euro 30,00 inkl. Ust. an Lagergebühr.

VI. Eigentum und Urheberrechte
1/ An Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Mustern, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen anderen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen einschließlich aller evtl. gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurück zusenden.
2/ Sämtliche von uns ausgelieferte Waren bleiben bis zur vorbehaltlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum; bei Kommissionswaren des ursprünglichen Eigentümers.
3/ Im Falle der Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir anstelle unseres untergehenden Alleineigentums Miteigentum an dem neu entstehenden Gegenstand in Höhe des Wertanteils unserer Ware.
4/ Der Kunde überträgt uns somit breits seine bei der Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Eigentumsrechte und verpflichtet sich, den neu entstehenden Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren.
5/ Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Vorbehaltsrechte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, wenn der Kunde uns gegenüber in Verzug gerät. Darüber hinaus sind wir im Fall der Gefährdung unserer Ansprüche jederzeit zum Widerruf des Veräußerungsrecht befugt.
6/ Pfändung oder Sicherungsübereignung, sowie anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Über Beeinträchtigung unserer Rechte (etwa durch Pfändung) sind wir sofort durch den Kunden zu unterrichten.
7/ Die durch Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde somit ab. Der Höhe nach, ist die Abtretung auf unsere jeweils gegen den Kunden bestehenden Forderungen begründet. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Kosten einzuziehen; diese Berechtigung können wir jederzeit widerrufen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und uns die zum Geltend machen unserer Rechte gegen die Drittschuldner erforderlichen Unterlagen auszuhändigen, sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8/ Befindet sich der Kunde im Verzug, sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese auf Kosten des Kunden abzuholen oder durch Dritte abholen zu lassen.

VII. Zahlungsbedingungen
1/ Wenn nicht anders vereinbart oder angegeben, gelten unsere im Shop ausgewiesenen KAP = Kassa-Abholpreise, die bereits Rabatte inkludieren. Ein Kassa-Barzahlungsskonto (Cash & Carry) von - 3 % Skonto auf die ausgewiesenen KAP wird extra in Abzug gebracht. Ein anderes Barzahlungsskonto (Pay & Order) von - 5 % Skonto auf die ausgewiesenen KAP wird in Abzug gebracht, wenn der Kunde Ware bestellt und sofort bezahlt; dies gilt auch für Banküberweisungen auf das Geschäftskonto vorab.
a) Trotzdem gibt es auf spezielle Produktsorten ein zusätzliches Kassa-Skonto bei Barzahlung gegenüber Bezahlung mit Maestro-Karte; fragen Sie nach !!!
b) Bei Bezahlungen mittels Kreditkarte gilt der Liefer- und Versandpreis: Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und Auslieferung mit Aufschlag und den Kosten des Versandes.
c) Unsere Preise gelten für eine Lieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
2/ Die Zahlung erfolgt bei Abholung aus dem Shop, bei Beendigung der Dienstleistung vor Ort oder bei Auslieferung, in bar.
a) Angelieferte Ware hat durch Zahlung mittels Überweisung innerhalb 5 Werktagen auf Rechnung und Lieferschein auf unser Geschäftskonto oder gegen Postnachnahme zu erfolgen. Wobei sich die Frist auf die Zeit von dem Tag der Lieferung bis zum Eingang des Betrages auf unser Konto bezieht.
3/ Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bankdiskontsatz pauschal zu erheben. Einer gesonderten Mahnung bedarf es hierfür nicht. Eine Weitergabe offener Forderungen an Dritte (Inkasso-Betriebe, Rechtsanwalt etc.) erfolgt nach Terminüberschreitung des Kunden.
4/ Wir sind nicht verpflichtet, die Höhe des uns entstandenen Zinsschaden nachzuweisen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, daß uns ein niedrigerer bzw. kein Verzugsschaden entstanden ist. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschaden durch uns, ist nicht ausgeschlossen.
5/ Schecks nehmen wir nicht mehr an - es gibt keine Euro-Scheck-Garantie mehr. Erfüllungsort für Dienstleistung, Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen, sowie nicht anders schriftlich vereinbart, Wien.
6/ Bei größerem Auftragsvolumen sind wir berechtigt bis zu 50% Vorauszahlung (Acontierung) geltend zu machen, und ebenfalls Teilzahlungen, bis zum vollem Betrag während der Auftragsbearbeitung, einzufordern.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtstand
1/ Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Darüber hinaus gilt österreichisches Recht.

IX. Schlußbestimmung
1/ Bei Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2/ Wir und der Kunde verpflichten sich, den mit der unwirksamen Bedingung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu sichern.
3/ Der Auftraggeber ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

Remember Steve Jobs 1955 - 2011

Steve Jobs


   

Weitere Informationen:
Rechtsabteilung der Wiener Wirtschaftskammer.
Wirtschaftskammer Wien, Rechts- und gewerbepolitische Abteilung, 1010 Wien, Stubenring 8-10
Tel. 01/514 50-1548 oder 1262, Fax 01/514 50-1483. http://www.wko.at/wien